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Rückkehr ins Büro – Vorbereitung gewerblicher Mieter

Zur Eindämmung von COVID-19 haben wir alle tiefe Einschnitte vorgenommen. Auch Ihre gewerblichen Mieter erlebten mit Sicherheit gravierende Veränderungen. Viele Kleinunternehmer und Mittelständler kämpften in den vergangenen Wochen ums Überleben.

Doch erste Lockerungsmaßnahmen treten in Kraft und zahlreiche Mitarbeiter kehren mittlerweile an ihre Arbeitsplätze zurück. Dennoch kann von einer Rückkehr zur Normalität derzeit keine Rede sein. 

Um Ihren gewerblichen Mietern die Rückkehr ins Büro zu erleichtern, haben wir Ihnen als Vermieter eine Reihe an Tipps zusammengestellt, die Sie an Ihre Mieter weitergeben können. Das macht einen guten Eindruck und schützt Ihre Mieter vor weiteren Ausfällen durch Erkrankungen an dem neuartigen Corona-Virus.

Trinkwasser prüfen

Aufgrund des wochenlangen Shutdowns waren Trinkwasserleitungen in gewerblichen Räumen lange nicht in Gebrauch. Damit erhöht sich das Risiko, dass das Trinkwasser mit Legionellen und anderen Keimen befallen sein könnte. Alle Trinkwasserleitungen sollten deshalb mindestens drei Minuten mit ca. 60°C heißem Wasser durchspült werden, denn bei über 50°C sinkt die Vermehrungsrate solcher Keime deutlich.

Das Umweltbundesamt empfiehlt, Trinkwasser, das länger als 4 Stunden in der Leitung gestanden hat, nicht zur Zubereitung von Speisen oder Getränken zu verwenden, sondern vor Gebrauch ablaufen zu lassen, bis es deutlich kühler wird. 

Hygienestandards sicherstellen

Weisen Sie Ihre Mieter auf die Hygienestandards hin und stellen Sie sicher, dass diese die typischen Symptome von COVID-19 kennen und entsprechende Maßnahmen im Falle eines potentiell erkrankten Mitarbeiters einleiten können. 

Die Reinigung der Arbeitsbereiche ist in diesen Tagen ein unverzichtbares Element des Schutzes. Ihr Mieter sollte eine regelmäßige Reinigung sicherstellen und gebräuchliche Gegenstände, Türgriffe, Sanitäreinrichtungen und Oberflächen zusätzlich desinfizieren.

Verlängern Sie das Fenster für Essens- und Pausenzeiten und ermöglichen Sie so, dass Personen sich besser verteilen können und nur wenige Leute zeitgleich zusammen sind.

Prüfen Sie, ob bei der Rückkehr ins Büro eine Staffelung nach Risikogruppen umsetzbar ist. Halten Sie ältere Mitarbeiter, Personen mit Vorerkrankungen oder Schwangere so lange vom Arbeitsplatz fern wie möglich.

Im öffentlichen Raum empfiehlt sich das Tragen eines Mundschutzes. Auch im Büro sollte der Mundschutz zur Tagesordnung gehören, um sich und die Kollegen zu schützen. Eine große Personenzahl auf begrenzter Fläche ist momentan keine gute Idee. Empfehlen Sie digitale Tools wie Slack oder Zoom zum Austausch. Erkrankt ein Mitarbeiter Ihres Mieters an COVID-19, sollten die Personen, die mit diesem in Kontakt standen, identifizierbar sein. Hierfür können beispielsweise sämtliche Meetings und Gespräche sowie alle daran teilnehmenden Personen im Kalender vermerkt werden.

Ausstattung des Büros

Um Sicherheitsstandards gewährleisten zu können, sollte auch eine Umstrukturierung des Büros erfolgen. Bieten Sie Ihrem Mieter gegebenenfalls an, ihn bei der Umsetzung zu unterstützen. Die Geschäftsleitung ist verantwortlich für die Einhaltung der Hygieneregeln. Desinfektionsspender, Taschentücher und mit dem Fuß bedienbare Abfalleimer sind grundlegende Hilfsmittel, um eine Ausbreitung des Virus zu bekämpfen. 

Um die Hygiene am Arbeitsplatz zu verbessern, können einzelne Arbeitsbereiche durch Tischtrennwände abgegrenzt werden. Diese verbessern nicht nur die Hygiene, sondern auch die Akustik am Platz. Dafür sollten Trennwände aus Kunststoff verwendet werden, die eine Reinigung erleichtern und die erhöhten Hygieneanforderungen erfüllen. 

Nachhaltige Veränderung der Arbeitswelt

Schwankende Prognosen gehen von Beeinträchtigungen im Kontaktverhalten zwischen sechs Monaten und zwei Jahren aus. Demnach ist es von großer Bedeutung, frühzeitig in Aktion zu treten und insbesondere gewerbliche Mieter zu unterstützen – so sichern Sie Ihre Einkommensquelle und darüber hinaus einige Punkte auf dem Karma-Konto.