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Es wird Herbst – Verkehrssicherungspflichten beachten!

Langsam verabschiedet sich der Sommer und der Herbst kommt. Nebel und Nässe gesellen sich dazu und so kann es auf Straßen und Wegen zu gefährlichen Rutschpartien kommen. Grund genug für den Bund der Versicherten, auf die Sicherungspflichten hinzuweisen.

Verkehrssicherung gilt nicht nur im Winter

Wer ein Grundstück sein Eigen nennt, muss sich auch mit der Verantwortung rund um die Sicherung der Verkehrsfähigkeit auseinandersetzen. Die Pressesprecherin beim Bund der Versicherten, Bianca Boss, weist darauf hin, dass dies in jeder Jahreszeit gilt: „Das Laubfegen im Herbst ist genauso wichtig wie das Schneeräumen im Winter. Glätte und die daraus resultierende Rutschgefahr können zu Unfällen führen, für die man eventuell haften muss. Sowohl Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer als auch Mieterinnen und Mieter sollten daher entsprechende Haftpflichtversicherungen besitzen.“

Wer nicht räumt, ist schadensersatzpflichtig

Wenn jemand auf dem Gehweg durch nicht geräumtes Laub zu Fall kommt, können Schadensersatzforderungen folgen. Hohe finanzielle Belastungen können die Folge sein, die schlimmstenfalls den finanziellen Ruin bedeuten können. „Unverzichtbar ist die Privathaftpflichtversicherung – sowohl für Eigentümerinnen und Eigentümer wie auch für Mieterinnen und Mieter. Personen, die ihr Eigentum vermieten, sollten zusätzlich noch den Bedarf für eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung prüfen“, erläutert Boss. Denn zum Laubfegen auf ihrem Grundstück sind alle Eigentümer verpflichtet. Ist das Eigentum vermietet, wird diese Pflicht meist auf die Mietparteien übertragen. In diesem Fall tragen die Mieter die Verkehrssicherungspflicht und können unter Umständen haftbar gemacht werden, wenn jemand auf nicht geräumten Wegen stürzt. „Glück für alle, die eine Haftpflichtversicherung haben. Die tritt ein, falls jemand ausrutscht, weil nicht geräumt wurde. Die geschädigte Person kann Schadensersatz verlangen, beispielsweise für beschädigte Kleidung oder Behandlungskosten. Auch Schmerzensgeldansprüche können die Folge sein“, erläutert Boss. Ohne eine Haftpflichtversicherung müssen Mieter mit ihrem privaten Vermögen haften – bis hin zur Pfändungsgrenze. Mieter ist daher eine Privathaftpflichtversicherung dringend zu empfehlen.

Verkehrssicherung für Vermieter

  • Faire Organisation zwischen allen Mietparteien
  • Bereitstellung der notwendigen Geräte zum Laubfegen und Schneeäumen
  • Regelmäßige Überwachung
  • Maßnahmen zum Schutz vor Dachlawinen und Eiszapfen

Verkehrssicherung für Mieter

  • Regelmäßiges Räumen und Streuen 
  • Unter Umständen, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde: Beschaffen und Zahlen des Streumaterials

Die Haftpflichtversicherung hat einen weiteren Vorteil: Lehnt die Versicherung die Zahlung von Schadensersatz ab, kann die versicherte Person davon ausgehen, dass ein Anspruch gegen sie grundsätzlich nicht besteht. Sie muss also auch nichts aus eigener Tasche zahlen. Will die geschädigte Person trotzdem Geld sehen, wehrt der Haftpflichtversicherer diese unberechtigte Forderung notfalls sogar vor Gericht ab.