Im deutschen Steuerrecht bezeichnet man eine nicht gewerblich tätige Personengesellschaft (z. B. Gesellschaft bürgerlichen Rechts, GbR), deren Gesellschafter sowohl Überschusseinkünfte als auch Gewinneinkünfte erzielen, als Zebragesellschaft. Die Gewinneinkünfte repräsentieren die schwarzen Streifen und die Überschusseinkünfte die weißen Streifen. In der Immobilienbranche wäre eine Personengesellschaft eine Zebragesellschaft, wenn sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 Einkommensteuergesetz (EStG) erzielt, etwa aus Immobilien, die im Privatvermögen der Gesellschafter sind. Ein Gesellschafter der GbR weist die Beteiligung in der Vermietung als Betriebsvermögen aus.
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