Glossar

Zahlungspflichten

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt die Rechte und Pflichten von Wohnungseigentümern, die das Wohnungseigentum durch den Teilungsvertrag oder die Teilungserklärung begründen. Mit dem Erwerb des Eigentums gehen die Wohnungseigentümer Zahlungspflichten ein, die der Unterhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums dienen. Nach § 16 WEG verpflichtet sich der Wohnungseigentümer zur monatlichen Zahlung des Wohngeldes. Aus den Zahlungen aller Wohnungseigentümer kann der Verwalter die laufenden Kosten begleichen und Rücklagen für Instandhaltungen bilden. Die Höhe der Zahlungspflichten richtet sich nach den Miteigentumsanteilen. Tritt ein unvorhergesehener, unvermeidbarer Liquiditätsbedarf auf, beispielsweise aufgrund von Sturmschäden, können die Wohnungseigentümer eine Sonderumlage beschließen. Aus dieser Sonderumlage werden auch Rückstände beglichen, wenn ein Eigentümer seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt.