Glossar

Wohnungsübergabeprotokoll

Zieht ein Mieter in eine Mietwohnung ein und später wieder aus, wird üblicherweise beides Mal ein Wohnungsübergabeprotokoll erstellt. In diesem halten Vermieter und der Mieter bei der Übergabe der Mietwohnung hauptsächlich den Zustand der Objektes fest. Obwohl es gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, empfehlen unter anderem der Immobilienverband, der Deutsche Mieterbund wie auch der Haus- & Grund-Verein das Übergabeprotokoll. Deswegen kommt es bei den meisten Vermietungen zum Einsatz. Es dient zum Beispiel zur Beweissicherung, falls es zu einem Rechtsstreit zwischen dem Vermieter und dem Mieter über Mängel oder Schäden in der betreffenden Wohnung kommt.

Es gibt keine fest definierte Form des Wohnungsübergabeprotokolls. Empfehlenswert ist, dass es die wichtigsten W-Fragen klärt:
• Wer ist der Vermieter, wer der Mieter?
• Wurde die Wohnung vor oder nach Bezug renoviert?
• Wie ist der Zustand der Mietwohnung bei Einzug, wie bei Auszug?
• Welche Mängel gibt es, was ist an Schäden zu erkennen?

Dementsprechend halten der Vermieter und der Mieter in dem Schriftstück unter anderem ihre Namen, den Zeitpunkt des Ein- bzw. Auszuges, das Datum der Protokoll-Erstellung und die gemeinsam erkannten Mängel und Schäden der Mietwohnung fest. Zudem ist es üblich, mögliche Zeugen zu benennen, die Zählerstände (Kalt- / Warmwasser, Strom, evtl. Gasheizung oder Inhalt des Öltanks) und die Anzahl und Art der übergebenen Schlüssel zu notieren. Ratsam ist auch ein Festhalten der Kostenübernahme. Das bedeutet: Wer muss bei Mängeln oder Schäden was genau bezahlen?

Bei der Wohnungsübergabe nehmen der Vermieter und der Mieter eine Begehung der Mietwohnung vor. Diese sollte am besten bei Tageslicht erfolgen, sodass auch kleine oder schwer erkennbare Mängel und Schäden zu sehen sind. Der Vermieter hält in seinem Wohnungsübergabeprotokoll pro Raum alle Beanstandungen genau fest. Er beschreibt sie so gut wie möglich. Zum Beispiel: “Flur: Macken im Fußboden, drei Zentimeter lang, Abstand von der Eingangstür zirka 50 Zentimeter”. Zusätzlich ist es ratsam, alle Beanstandungen zu fotografieren und diese dem Dokument anzuhängen.

Nach der Erstellung des Protokolls sollte es vom Vermieter und Mieter unterschrieben werden. Das ist allerdings keine Pflicht. Der Mieter hat somit die Möglichkeit, die Unterschrift zu verweigern. Der Vermieter hat keine Belange, ihn dazu nicht zwingen. Verweigert der Mieter die Unterschrift, kann der Vermieter das Wohnungsübergabeprotokoll bei einem etwaigen Rechtsstreit nicht als Beweismittel heranziehen. Er muss Schäden, die vom Mieter verursacht wurden, anderweitig belegen – beispielsweise über Fotos.

Wohnungsübergabeprotokoll Vorlagen und Ausdrucke finden Vermieter im Internet. Sind sie Mitglied in einem Vermieter-Verein, können sie darüber entsprechende Muster und Formulare beziehen. Werden diese nach der Erstellung digitalisiert, sind sie im Immobilienmanagement-Tool unter “Stammdaten und Dokumente” von Vermietet.de sicher abgelegt.