Glossar

Widerrufsfrist (Maklervertrag)

Gemäß der Verbraucherrichtlinie und § 355 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) haben Verbraucher unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, Maklerverträge innerhalb einer Widerrufsfrist von vierzehn Tagen ohne die Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit der Zustellung der Vertragsunterlagen und einer wirksamen Widerrufsbelehrung durch den Makler. Wenn der Makler keine Widerrufsbelehrung aushändigt oder diese den rechtlichen Anforderungen nicht entspricht, verlängert sich die Widerrufsfrist bis auf zwölf Monate und vierzehn Tage.

Voraussetzung für den Widerruf von Maklerverträgen

Das Widerrufsrecht besteht lediglich bei Maklerverträgen, die außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder mit Mitteln der Fernkommunikation abgeschlossen worden sind. Das betrifft zum Beispiel den Vertragsabschluss über die Websites des Maklers, über Vergleichsportale, per E-Mail oder per Telefon. Diese Regelung bestand nicht immer. Bis zum Juni 2014 herrschte Uneinigkeit darüber, ob es sich bei einem Maklervertrag überhaupt um einen Verbrauchervertrag im Sinne des Gesetzes handelt und das Widerrufsrecht Anwendung findet. Erst mit Einführung einer neuen EU-Verbraucherrichtlinie am 13. Juni 2014 wurde diesbezüglich Klarheit geschaffen.