Glossar

Vorvertrag

Ein Vorvertrag ist eine verbindliche, schuldrechtliche Vereinbarung zwischen mindestens zwei Vertragsparteien darüber, einen weiteren schuldrechtlichen Vertrag zu schließen. Man spricht von einem Verpflichtungsgeschäft, durch das sich die Vertragspartner verpflichten, sich später durch Abschluss des Hauptvertrags erneut zu verpflichten.

Die gesetzliche Grundlage für einen Vorvertrag ergibt sich aus dem Recht der Vertragsfreiheit und der Rechtsprechung. Vorschriften für die vertragliche Ausgestaltung gibt es nicht, doch müssen sie grundsätzlich den gesetzlichen Bedingungen entsprechen.

Im Immobilienwesen werden Vorverträge unter anderem zwischen Käufer und Verkäufer geschlossen, damit weder der Käufer kurz vor Abschluss des Hauptvertrages zurücktritt noch der Verkäufer die Immobilie an einen anderen Interessenten verkauft. Zwischen Architekten und Bauherren werden häufig Vorverträge darüber geschlossen, dass der Architekt nach seinen Vorplanungen für das Bauvorhaben engagiert wird.