Glossar

Versicherungswesen (BAV / BAFin)

Das Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen (BAV) war von 1951 bis 2002 zuständig für die Aufsicht aller Versicherungsunternehmen, die im deutschen Markt tätig sind. Im Jahr 2002 wurde das BAV – zusammen mit den Bundesaufsichtsämtern für Kreditwesen (BaKred) und Wertpapierhandel (BAWe) – in die neu geschaffene Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) überführt. Die BAFin fungiert seither als gemeinschaftliche Kontrollbehörde mit einzelnen Bereichen für Versicherungswesen, Wertpapiere und ähnliches.