Glossar

Verbraucherdarlehen

Ein Verbraucherdarlehen ist ein Kredit, der von Privatpersonen (Verbrauchern) bei Unternehmen als Darlehensgeber, meist Banken, aufgenommen wird. Zum Schutz des Verbrauchers hat der Gesetzgeber besondere Regelungen für das Verbraucherdarlehen in den §§ 491 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) definiert. Die gängigsten Formen des Verbraucherdarlehens sind Ratenkredite und Immobilienfinanzierungen.

Wichtige Voraussetzungen für ein Verbraucherdarlehen sind unter anderem die Schriftform und Unterschrift des Verbrauchers, die Angabe des Nettodarlehensbetrags und Effektivzinses sowie ein Widerrufsrecht. Insbesondere das Widerrufsrecht und weitere Formvorschriften, die nach § 494 BGB bei Nichteinhaltung zur Nichtigkeit des Verbraucherdarlehensvertrags führen, sind wichtige Regelungen des Verbraucherschutzes.

Prinzipiell sind Verbraucherdarlehen nicht zweckgebunden, sodass Verbraucher die Kreditsumme für die Anschaffung unterschiedlicher Dinge verwenden können und dem Darlehensgeber keine Rechenschafft ablegen müssen. Es gibt jedoch auch zweckgebundene Verbraucherdarlehen – meist zur Immobilienfinanzierung. Der Grund: Mit Immobilienkrediten vergeben Banken meist sehr hohe Darlehenssummen, für die sie eine Sicherheit – meist in Form eines Grundpfandrechts – einfordern.