Glossar

Verbilligte Vermietung

Von einer verbilligten Vermietung spricht man, wenn eine Wohnung unter dem ortsüblichen Mietpreis vermietet wird.

An Orten, wo ein allgemeiner Mietspiegel herrscht, ist von dem Betrag dieses Mietspiegels auszugehen. In kleineren Orten, in denen kein Mietspiegel vorhanden ist, betrachtet man die üblichen Mittelwerte der Wohnungen.

Eine verbilligte Vermietung wird oft bei Familienangehörigen, Freunden oder Bekannten verwendet. Das Problem liegt in lediglich anteilig absetzbaren Möglichkeit der Werbungskosten, wenn der Mietpreis unter dem ortsüblichen Mitspiegel liegt. Dennoch bestehen Möglichkeiten, um diese Problematik zu lösen.

Wenn die verbilligte Miete einen Mindestprozentsatz von 66 Prozent der ortsüblichen Mietpreise beträgt – wobei umlagefähigen Nebenkosten noch dazugezählt werden – ist das Vermieten der Wohnung vollentgeltlich. Das bedeutet, dass die Werbungskosten vollständig abgesetzt werden dürfen.

Bei einer Vermietung unter einem Mindestprozentsatz von 66 Prozent der ortsüblichen Mietpreise, muss eine Aufteilung in einen unentgeltlichen und entgeltlichen Teil vorgenommen werden.