Veräußerungskosten ziehen eine Minderung des steuerbegünstigten Veräußerungsgewinns nach sich. Daher ist es für Verkäufer von Vorteil, wenn anfallende Kosten in Zusammenhang mit dem Verkauf (beispielsweise einer Immobilie) den Betriebskosten zugeordnet werden können. Zu den Veräußerungskosten zählen unter anderem die Grundbuch-, Makler-, Beratungs- und Notarkosten.
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