Mittels der Veränderungssperre können Gemeinden einen bereits beschlossenen und konformen Bebauungsplan zurückstellen oder einfrieren, indem sie für den Planbereich eine Veränderungssperre beschließen. Gründe dafür können sein, dass bauliche Anlagen nicht beseitigt werden dürfen oder eine Wertsteigerung von Grundstücken nicht zulässig ist.
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