Das Unterhaltssicherungsgesetz ist das immer noch wirksame 1957 verabschiedete Gesetz zur Unterstützung der zum Wehrdienst einberufenen Wehrpflichtigen und ihren Angehörigen. Darunter fallen zum Beispiel die finanzielle Mietunterstützung, genauso wie die wirtschaftliche Unterstützung derjenigen Wehrpflichtigen, die bei Wehrdienstantritt bereits mindestens ein Jahr lang Inhaber eines Gewerbes waren, land- oder forstwirtschaftliche tätig waren oder anderweitig selbstständig berufstätig. Bei nichtselbstständigen Wehrpflichtleistenden kann eine Verdienstausfallentschädigung bewilligt werden, genauso wie bei Zahlungen an die private Krankenkasse.
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