Die Umnutzung bezeichnet die genehmigungspflichtige Nutzungsänderung von Gebäuden. In der Regel betrifft dies Gebäude, die lange Zeit leer standen und nun zu anderen Zwecken genutzt werden sollen. So werden zum Beispielen Kirchen als Bibliotheken, Industriegebäude für Kultur- und Wohnzwecke oder Fabrikgebäude als Veranstaltungshallen genutzt. Die Nutzungsänderung muss bei der zuständigen Genehmigungsbehörde beantragt werden. Eine unzulässige Umnutzung ist die Einrichtung eines Gewerbes oder von Büroflächen in einer Wohnung, die zu Wohnzwecken vermietet wurde.
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