Im Baurecht bezeichnet die Umlegung (auch Baulandumlegung) ein im Baugesetzbuch (BauGB) geregeltes Tauschverfahren von Grundstücksflächen. Eine Umlegung erfolgt nach Anordnung der Umlegungsstelle beispielsweise zur Erschließung baureifer Grundstücke oder zur Neuordnung der Flurstücke aufgrund eines neuen Bebauungsplans.
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