Glossar

Umlageschlüssel im Mietrecht

Der Umlageschlüssel (Verteilerschlüssel) regelt im Mietrecht, wie der Anteil der Betriebskosten auf die jeweiligen Mietparteien umgelegt wird. Sofern die Betriebskostenverordnung bzw. die Heizkostenverordnung keine Vorgaben machen, entscheidet der Vermieter zwischen der Umlage nach Anzahl der Wohnungen, nach Anzahl der Bewohner in der Wohnung oder nach tatsächlichem Verbrauch. Der Umlageschlüssel ist für jede Betriebskostenart in der Betriebskostenabrechnung anzugeben. Wird der Verteilerschlüssel nicht genannt, ist die Betriebskostenabrechnung formell inkorrekt. Korrigiert der Vermieter den Fehler innerhalb der gesetzlichen Frist zur Abgabe der Betriebskostenabrechnung nicht, ist der Mieter nicht verpflichtet eine eventuelle Rückzahlung zu leisten. Ein Guthaben muss der Vermieter trotz inkorrekter Abrechnung an den Mieter auszahlen.