Glossar

Umlageausfallwagnis

Wenn bei der Vermietung von staatlich geförderten, preisgebundenen Wohnungen (Sozialwohnungen) ein Ausfall der Betriebskosten bzw. eine mangelnde Deckung der Betriebskosten entsteht, spricht man vom Umlageausfallwagnis. Es handelt sich um das Risiko der Einnahmenminderung durch „uneinbringliche Rückstände von Betriebskosten oder nicht umlegbare Betriebskosten infolge Leerstehens von Raum“, heißt es in der Neubaumietenverordnung von 1970. Das Risiko betrifft Vermieter von Sozialwohnungen, weil sie die Wohnung nur an bestimmte Personen und zu einer bestimmten Miethöhe vermieten dürfen. Der Vermieter kann für den Abrechnungszeitraum maximal 2 Prozent der tatsächlich anfallenden Betriebskosten als Umlageausfallwagnis geltend machen.