Einige Kosten dürfen Vermieter per Vertrag auf die Mieter umlegen, sprich sie daran beteiligen. Häufig wird bereits eine bestimmte Pauschale für umlegbare Kosten im Mietvertrag vereinbart, z.B. für Heiz- und Betriebskosten. Die Kaltmiete zusammen mit dieser Pauschale ergibt im allgemeinen Sprachgebrauch die Warmmiete.