Glossar

Umlage (Mietrecht)

Einige Kosten dürfen Vermieter per Vertrag auf die Mieter umlegen, sprich sie daran beteiligen. Häufig wird bereits eine bestimmte Pauschale für umlegbare Kosten im Mietvertrag vereinbart, z.B. für Heiz- und Betriebskosten. Die Kaltmiete zusammen mit dieser Pauschale ergibt im allgemeinen Sprachgebrauch die Warmmiete.