Glossar

Umbaumaßnahmen

Bei Umbaumaßnahmen handelt es sich um bauliche Veränderungen an einem Objekt, welche laut Gesetz Modernisierungsarbeiten darstellen, die sich später nicht so einfach wieder entfernen bzw. beseitigen lassen. Eine Immobilie wird durch Umbaumaßnahmen grundsätzlich auch verändert. Hierzu zählen zum Beispiel

• der Einbau neuer Türen und Fenster,
• das Verlegen von Fliesen oder Parkettböden,
• das Einziehen von Zwischendecken,
• der Ausbau von Dach oder Keller sowie
• der Einbau von Katzenklappen.

Mieter, die Umbaumaßnahmen an einer vermieteten Immobilie vornehmen möchten, benötigen vorab immer auch das Einverständnis des Vermieters. Sobald die Bausubstanz gefährdet wird, hat dieser immer das Recht der Zustimmungsverweigerung.