Wird eine Immobilie oder ein Grundstück verkauft, geht am Übergabetermin das Objekt mitsamt seinen Nutzungen, der wirtschaftlichen Gefahr sowie der Verkehrssicherungspflicht auf den neuen Eigentümer über. Der Übergabetermin wird dabei im Kaufvertrag schriftlich festgehalten. Den Übergabetermin regelt das Bürgerliche Gesetzbuch in § 446.
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