Glossar

Teilzeitnutzung

Die Teilzeitnutzung von Immobilien – meist auch als Timesharing, Teilzeitwohnrecht oder Ferienwohnrecht bezeichnet – beschreibt ein Angebot aus der Hotel- und Ferienhausbranche, bei dem Verbraucher gegen Bezahlung das Recht erkaufen, eine Ferienimmobilie für eine bestimmte Zeit im Jahr zu bewohnen.

Ob man sich das Ferienwohnrecht für eine festgelegte Woche im Jahr oder eine flexible Zeit innerhalb einer Saison erkauft, hängt vom jeweiligen Angebot für die Teilzeitnutzung ab. Darüber hinaus sind weitere Varianten möglich – beispielsweise nach dem Rotationsprinzip, bei dem alle Eigentümer im Wechsel zu den beliebtesten Reisezeiten die Ferienimmobilie nutzen können. Manche Anbieter ermöglichen den internationalen Aufenthalt in Timesharing-Immobilien.

Gesetzliche & vertragliche Regelungen zur Teilzeitnutzung

In Deutschland ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die rechtliche Grundlage für Vereinbarungen zur Teilzeitnutzung von Immobilien, nachdem das Teilzeit-Wohnrechte-Gesetz 2002 ins BGB übernommen wurde. Zudem sind die Vorschriften der EU-Richtlinie 2008/122/EG für das Timesharing zu beachten.

Das Recht auf Teilzeitnutzung kann als dingliches Eigentumsrecht oder Nießbrauchrecht im Grundbuch der Immobilie eingetragen oder als schuldrechtliches Wohnrecht vertraglich vereinbart werden. Die Varianten haben jeweils Vor- und Nachteile. So sind Verbraucher mit einem dinglichen Eigentumsrecht Miteigentümer der Immobilien, müssen jedoch – anders als beim schuldrechtlichen Nutzungsvertrag (mit einem Mietvertrag) – für Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten aufkommen.