Glossar

Teilbetreuung

Bauherren haben die Möglichkeiten, einen Bausachverständigen mit der Baubetreuung zu beauftragen. Er prüft beispielsweise die Qualität der Bauausführungen und übernimmt die Kostenplanung. Bei einer sogenannten Teilbetreuung wird der Sachverständige entweder für die wirtschaftliche oder die technische Betreuung beauftragt. Er befasst sich also entweder mit der Kostenplanung, Beantragung und Auszahlung von Fördermitteln sowie Verhandlungen mit Dienstleistern oder mit den Baugenehmigungen, der Ausschreibung, der Bauleitung und der Bauabnahme.