Auf Wunsch des Bausparers kann die ursprünglich vereinbarte Bausparsumme eines Bausparvertrags geteilt und in Teilbausparsummen ausgezahlt werden. Die Teilbausparsumme wird dann neu bewertet, was für gewöhnlich zu einer früheren Zuteilung führt, sodass der Bausparer mit seinem Bauvorhaben früher als geplant beginnen kann. Der Restbetrag wird in einen neuen Bausparvertrag überführt, für den in der Regel keine neuen Abschlussgebühren fällig werden.
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