Glossar

Teilbaugenehmigung

Die Teilbaugenehmigung bezeichnet im öffentlichen Baurecht die verbindliche Baugenehmigung durch die Baubehörde für einzelne Teile des Bauvorhabens, wenngleich über den gesamten Bauantrag noch nicht entschieden wurde. Allgemeiner Zweck von Teilbaugenehmigungen ist die Beschleunigung von Bauvorhaben. So können mit einer Teilbaugenehmigung beispielsweise Arbeiten für den Rohbau beginnen. Die einzelnen Regelungen zur Teilbaugenehmigung finden sich in den Bauordnungen der einzelnen Länder (Landesbauordnung, LBO).

Die Teilbaugenehmigung wird nur auf Antrag erteilt und stellt im Verwaltungsrecht einen Verwaltungsakt dar. Für eine Genehmigung einzelner Bauabschnitte ist grundsätzlich die Baurechtskonformität des gesamten Vorhabens festzustellen. Die Teilbaugenehmigung ist als vorläufiges positives Urteil zu verstehen und hat eine Bindungswirkung. So dürfen Baubehörden nach einer erteilten Teilbaugenehmigung das gesamte Bauvorhaben nur dann unterbinden, wenn die Teilbaugenehmigung aufgehoben werden kann. Möglich ist in diesem Zusammenhang, dass die Baubehörde nachträglich Ergänzungen zu den Teilbaugenehmigungen fordert.