Wird eine Baufinanzierung nicht im Ganzen, sondern in Teilbeträgen ausgezahlt, fallen für gewöhnlich Teilauszahlungszuschläge an. Es handelt sich um Sondergebühren, die zusätzlich zu den vereinbarten Darlehenszinsen gezahlt werden müssen. Die Teilauszahlungszuschläge werden zu den sogenannten Baunebenkosten bzw. Kaufnebenkosten einer Immobilie gezählt. Kreditnehmer können die Sondergebühren vermeiden, indem sie mit dem Bauunternehmen eine einmalige Zahlung bei Übergabe der Immobilie vereinbaren. Alternativ können sie sich die Kreditsumme komplett auszahlen lassen, auf ein Tagesgeldkonto einzahlen und selbstständig die Teilzahlungen an das Bauunternehmen vornehmen.
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