Im Jahr 2011 hat die Bundesregierung den Technischen Maßnahmenwert in die Trinkwasserverordnung aufgenommen. Wird der Legionellenwert im Trinkwasser überschritten, muss eine Meldung an das Gesundheitsamt erfolgen. Ziel ist es, das Legionellenwachstum einzudämmen. Zur regelmäßigen Trinkwasserüberprüfung sind alle Betreiber von Großanlagen verpflichtet, aus denen Trinkwasser an die Öffentlichkeit abgegeben wird.
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