Glossar

Tagesmutter

Als Tagesmutter wird eine Erzieherin bezeichnet, die Kinder im Rahmen einer Kindertagespflege betreut. Diese Betreuung und Erziehung erfolgt in der eigenen Mietwohnung, in angemieteten Räumen oder in den Räumen der Erziehungsberechtigten der Kinder. Die Kindertagespflegeperson ist in der Regel eine Frau, daher die Bezeichnung Tagesmutter. Seltener sind Tagesväter und Tageseltern, bei denen Männer die Tagesbetreuung einzeln oder als Unterstützung ausüben.

Tagesmütter dürfen maximal fünf Kinder gleichzeitig betreuen, im Bundesdurchschnitt sind es drei. Durch diese kleinen Gruppen entsteht eine sehr enge, oft familienähnliche Bindung zwischen den Kindern und der Betreuungsperson. Oft dient die private Wohnung und – falls vorhanden – der Garten der Tagespflegeperson als zentraler Ort. Hier gibt es Spielsachen, Sandkästen, kleine Klettergerüste und ähnliche Mittel, um Abwechslung und Spaß zu bieten. Dieser Umstand kann für Ärger zwischen Vermieter, der Tagesmutter als Mieterin und anderen Mietern bzw. Anwohnern führen. Ein Grund ist die steigende Lärmentwicklung durch die Kindergruppen.

Ein weiterer Grund ist die Nutzung der Mietwohnung. Die Betreuung von Kindern als Tagespflegeperson ist eine gewerbliche Tätigkeit. Eine Mietwohnung ist keine Gewerbefläche. Dementsprechend benötigt die Tagesmutter bzw. der Tagesvater oder die Tageseltern eine Zustimmung des Vermieters. Besonders wenn bauliche Veränderungen geplant sind. In besonderen Fällen muss nicht nur der Vermieter der Wohnung, sondern ein Großteil der Hausgemeinschaft einer privaten Kindertagespflege-Einrichtung zustimmen.

Gleiches gilt für die Umsetzung eines Kinderladens. Ein Kinderladen ist eine Eltern-Initiativ-Kindertagesstätte (EKT), für die sich Erzieher und Eltern zusammenschließen. Das erfolgt im Rahmen eines gemeinnützigen Vereins (e.V.). Für Kinderläden gelten die gesetzlichen Rahmenbedingungen wie bei einer gewöhnlichen Kindertagesstätte (Kita). Eine Mietwohnung, die von einem Verein genutzt wird, ist keine Privatwohnung, sondern ein Gewerberaum. Hierfür gelten bestimmte Vorgaben und Regeln, welche der Mieter mit seinem Vermieter unbedingt klären muss. Es ist ratsam, einen Rechtsbeistand zur Klärung hinzuzuziehen.