Glossar

Täuschung der Hausratsversicherung

Eine Täuschung der Hausratversicherung liegt vor, wenn eine mutwillige, durch den Versicherungsnehmer herbeigeführte Leistungssteigerung oder anderweitig verursachte Bereicherung durch den Versicherungsnehmer nachzuweisen ist. Eine verschwiegene Doppelversicherung, bei der der Versicherungsnehmer einen Schaden von zwei Versicherern erstattet bekommt, wäre eine solche Täuschung.