Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm dient dem Schutz der Allgemeinheit vor schädlichen Geräuscheinwirkungen und zählt zu den allgemeinen Verwaltungsvorschriften. Die TA-Lärm kommt bei der Beurteilung von Bauvorhaben zu tragen, nicht jedoch bei bereits bestehenden (genehmigungsbedürftigen) Anlagen wie Sport-, Flug-, Straßen- oder Schienenlärm oder bei nicht genehmigungspflichtigen Anlagen wie Seehäfen, Anlagen für soziale oder landwirtschaftliche Zwecke.
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