Glossar

Staffelmietvertrag

Mit einem Staffelmietvertrag vereinbart ein Vermieter mit seinem Mieter die Zahlung einer monatlichen Staffelmiete. Ein Staffelmietvertrag beinhaltet eine jährliche Anpassung des Mietpreises, deren Höhe sowie den Zeitpunkt, ab wann der neue Preis wirksam wird. Damit ist die Mieterhöhung schon zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses festgelegt. Andere Mieterhöhungen – etwa aufgrund eines Anstiegs des Mietspiegels oder einer Modernisierung – sind für die Zeit des Mietverhältnisses ausgeschlossen. Ein Staffelmietvertrag hat zwar diesen Nachteil, aber auch den Vorteil, dass sich der Vermieter Zeit und Mühe spart, die Kaltmiete regulär jedes Jahr anzupassen. Dennoch müssen gesetzliche Regelungen wie die Mietpreisbremse beachtet werden.

Unwirksame Vereinbarung im Staffelmietvertrag

Damit ein Staffelmietvertrag rechtsgültig ist, muss der Vermieter bereits bei Vertragsabschluss die genaue Erhöhung angeben – entweder den neuen Betrag der Kaltmiete oder den Betrag der Erhöhung. Eine prozentuale Angabe der Erhöhung ist nicht ausreichend. Unwirksam ist der Staffelmietvertrag auch, wenn die Erhöhung halbjährlich stattfindet. Mieterhöhungen im Staffelmietvertrag dürfen nur im Abstand von einem Jahr vorgenommen werden.

Ein Kündigungsausschluss ist im Staffelmietvertrag nur bis maximal vier Jahre nach Vertragsunterzeichnung zulässig. Nach Ablauf der Frist muss es dem Mieter möglich sein, zur regulären Kündigungsfrist von drei Monaten ordentlich kündigen zu können. Ist der Staffelmietvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, darf der Mieter zu jedem Zeitpunkt unter Einhaltung der gesetzlichen Frist von drei Monaten kündigen.