Glossar

Schlüsselfertig

Der Begriff „schlüsselfertig“ wird im Zusammenhang mit Neubauten verwendet, wenn ein Endzustand der Immobilie beschrieben wird. Dieser meint, dass die künftigen Besitzer oder Bewohner nach Schlüsselübergabe einziehen können. Das bedeutet, das Bauunternehmen kümmert sich um alle Arbeiten bis zur Fertigstellung des Hauses.

„Schlüsselfertige Häuser“ werden in der Regel zu einem Festpreis verkauft. Ob das Grundstück bereits im Besitz der künftigen Eigentümer ist, hängt davon ab, ob man einen Bauträger mit einem „Komplettpaket“ oder einen Generalunternehmer mit dem Hausbau beauftragt.

„Schlüsselfertig“ ist nicht klar definiert

Der Begriff „schlüsselfertig“ hat keine rechtlich eindeutige Definition, sondern variiert von Anbieter zu Anbieter. In einem Urteil aus dem Jahr 2008 (BGH VII ZR 194/06) weist der Bundesgerichtshof darauf hin, dass sich die Leistungen des Bauträgers oder Generalunternehmens nicht aus dem Begriff „schlüsselfertig“ ableiten lassen, sondern im Kontext des Vertrages definiert werden. Auftraggebern ist daher zu empfehlen, die Verträge für „schlüsselfertige Häuser“ sehr genau zu lesen, wenn sie tatsächlich ein Haus bauen lassen wollen, das sie nach der Schlüsselübergabe direkt beziehen können.