Glossar

Schädlingsbefall

Grundsätzlich ist der Vermieter verpflichtet, eine Wohnung in einem bewohnbaren Zustand an den Mieter zu übergeben. Somit dürfen sich zum Zeitpunkt der Vermietung keine Schädlinge in der Wohnung aufhalten – so § 535 Absatz 1 BGB: „Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen“.

Allerdings weist der Gesetzgeber darauf hin, dass einzelne Tiere nicht als Schädlingsbefall gelten. Hat sich lediglich eine Maus oder eine Kakerlake in der Wohnung verirrt, so muss dies der Mieter akzeptieren.

Tritt der Schädlingsbefall erst im Laufe des Mietverhältnisses auf, so trifft unter Umständen den Mieter die Schuld. Dieser ist verpflichtet, die Wohnung in einem einwandfreien und sauberen Zustand zu halten. Bei nachweislicher Schuld des Mieters ist dieser auch verpflichtet, den Befall auf eigene Kosten zu beseitigen.

Wer kommt für die Kosten einer Schädlingsbekämpfung auf?

Beauftragt der Mieter einen Spezialisten zur Schädlingsbekämpfung, so müssen alle Kosten von ihm übernommen werden. Diese dürfen nicht auf den Vermieter übertragen werden, obwohl dieser normalerweise für die Bekämpfung zuständig ist. Ferner gilt: Der Mieter muss den Vermieter über den Schädlingsbefall informieren. Nur so kann der Vermieter seinen Pflichten selbstständig nachkommen.

Andererseits hat der Mieter unter gewissen Umständen das Recht, vom Vermieter Schadensersatz zu verlangen. Dies nur dann, falls der Befall ausartet und die Wohnung nicht mehr bewohnbar ist. In der Regel trifft dies auf einen Befall durch Kakerlaken oder Schaben zu.

Unter Umständen muss der Mieter während der Zeit der Schädlingsbekämpfung in ein Hotel ziehen. Hier könnte der Vermieter schadensersatzpflichtig werden. Hinzu kommt, dass in der Regel ein baulicher Mangel vorliegt, wenn sich Kakerlaken einnisten.

Schädlingsbefall durch Ameisen und Silberfische – wer zahlt die Kosten?

Umstritten ist, wer die Schuld an einem Schädlingsbefall mit Silberfischen trägt. Doch unabhängig von der Schuldfrage muss der Vermieter die Schädlinge beseitigen. Kann er die Schuld des Mieters beweisen, so kann er die entstandenen Kosten der Schädlingsbekämpfung vom Mieter zurückfordern.

Ähnlich verhält es sich bei einem Befall durch Ameisen. Ein geringer Befall kann der Mieter bekämpfen, um einen starken Befall sollte sich der Vermieter kümmern. Hier besteht ebenfalls eine Informationspflicht des Mieters gegenüber dem Vermieter.