Glossar

Sachverständiger

Die Bezeichnung Sachverständiger kann eine Behörde oder eine natürliche Person tragen. In der Regel ist damit ein einzelner Mensch mit einem hohen Fachwissen in einem bestimmten Fachgebiet gemeint. Das macht ihn zu einem Experten, so der geläufige englische Begriff.

Die Kompetenz des Experten wird benötigt, damit er mit seiner Sachkenntnis eine Feststellung trifft. Diese teilt er seinem Auftraggeber oder einem Dritten in Form eines Gutachtens mit. Zum Beispiel im Bereich der Immobilien: Der Gutachter führt eine Verkehrswertermittlung durch, um so den aktuellen Marktwert zu bestimmen. Diese Expertise ist nützlich für den Verkauf einer Eigentumswohnung, eines Hauses oder eines Grundstückes. Ebenso für die Versteigerung von Immobilien, für die Beleihung von Grundstücken oder bei der Klärung von Erbschaftsangelegenheiten.

Brandschutz, energetische Gebäudeoptimierung, Baumängel, Bauprozess-Überprüfung oder Gebäudeschäden sind weitere Gebiete, in denen Experten mit ihrem Spezialwissen gefragt sind. Der Einsatz eines Gutachters kostet den Auftraggeber Geld. Das Honorar basiert entweder auf einem Stundensatz oder dem Wert des zu prüfenden Objektes. Oft gibt es eine Kombination aus beiden Elementen: Die Kostenlegung erfolgt auf dem Wert, beispielsweise einer Immobilie, und dem Aufwand des Sachverständigen. Der Aufwand setzt sich aus verschiedenen Posten zusammen, unter anderem aus den Fahrtkosten und dem zeitlichen Einsatz.

Gutachter besitzen in der Regel ein abgeschlossenes Studium in ihrem Fachgebiet. Langjährige Berufserfahrung und Weiterbildungen stärken ihre Expertise. Sachverständiger hingegen ist kein geschützter Beruf, jeder kann sich diese Bezeichnung geben.

Eine gute Anlaufstelle zum Finden eines Experten ist die Webseite Bundesliste.de. Hierbei handelt es sich um ein Online-Verzeichnis von Ingenieuren, Architekten, Baukoordinatoren, Planungsbüros und Sachverständigen.