Das Sachenrechtsbereinigungsgesetz (SachenRBerG) versucht, die in der DDR unterschiedlichen Eigentümeranteile von Grundstücken und deren Bebauungen seit der Wiedervereinigung in den rechtlichen Rahmen des BGB einzupassen. Da in der DDR zur baulichen Nutzung eines Grundstückes nicht zwangsläufig auch die Inhaberschaft des Grundstückes vorliegen musste, gab es nach der Wiedervereinigung oft unterschiedliche Eigentümer von bebautem Grund und dem gebauten Objekt.
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