Glossar

Sach- und Rechtsmängel Kaufvertrag

Wird eine Immobilie verkauft, muss diese gemäß § 433 BGB frei von Sach- und Rechtsmängeln sein. Innerhalb des Gesetzes gibt es zahlreiche Definitionen solcher sachlichen und rechtlichen Mängel, um eine möglichst große Bandbreite zu erfassen. Empfehlenswert ist es aber dennoch, im Kaufvertrag das Objekt so genau wie möglich zu beschreiben, um in einem Streitfall nicht auf die gesetzlichen Definitionen zurückgreifen zu müssen.