Glossar

Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt alle Kosten, die in Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten entstehen können, zum Beispiel für:

• Beratung durch einen Anwalt
• Übernahme von Gerichtskosten
• Kostenübernahme für Sachverständige
• Übernahme von Kautionszahlungen
• Übernahme der Kosten für einen Gerichtsvollzieher
• Bezahlung der Auslagen von Zeugen
• Kostenübernahme für Mediationsverfahren

Für Mieter ist der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung genauso sinnvoll, wie für Vermieter und Eigenheimbesitzer. Viele Versicherungen bieten spezielle Immobilien-Rechtsschutzversicherungen beziehungsweise den Wohnungs-Grundstücks-Rechtsschutz an. In vielen allgemeinen Rechtsschutzversicherungen ist aber auch ein Baustein Immobilien- oder Mietrechtsschutz enthalten.

Rechtsschutzversicherung für Mieter

Eine Rechtsschutzversicherung für Mieter bietet Sicherheit, wenn es zu Konflikten mit dem Vermieter, mit der Hausverwaltung oder mit Nachbarn kommt. Dazu gehören zum Beispiel:

• Kündigung der Mietwohnung
• Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter
• Mietmängel und gesundheitliche Gefahren in der Mietwohnung
• überzogene Mietforderungen oder fehlerhafte Nebenkostenabrechnungen
• nicht angekündigte Sanierungsarbeiten
• geforderte Kleinreparaturen
• Renovierung bei Auszug
• Streitigkeiten mit dem Nachbarn wegen der Grundstücksbegrenzung oder wegen Haustieren

Rechtsschutzversicherung für Vermieter

Eine Rechtsschutzversicherung für Vermieter übernimmt nicht nur die Kosten, die durch Auseinandersetzungen mit Mietern entstehen, sondern beispielsweise auch bei Streitigkeiten mit Handwerkern oder Dienstleistern. Manche Versicherer bieten innerhalb der Rechtsschutzversicherung auch den Bonitätscheck potenzieller Mieter an. Außerdem kann die Rechtsschutzversicherung in folgenden Situationen sinnvoll sein:

• Probleme mit Mietnomaden
• Schäden an der Mietsache durch den Mieter
• ausbleibende Mietzahlungen
• berechtigte Eigenbedarfskündigung

Rechtsschutzversicherung für Immobilienbesitzer

Unabhängig davon, ob es sich bei dem Immobilieneigentum um eine Eigentumswohnung, ein Einfamilienhaus oder eine Doppelhaushälfte handelt, kann es zu Streitfällen mit anderen Personen kommen. Besitzer einer Eigentumswohnung müssen eventuell Konflikte mit der Eigentümergemeinschaft austragen, während Hauseigentümer Ärger mit Nachbarn oder Behörden vor Gericht klären lassen müssen.