Grundsätzlich kann einem Wohnungseigentümer das Rauchen in den eigenen vier Wänden nicht untersagt werden. Jedoch dürfen Nachbarn, die aufgrund des Zigarettenrauches beispielsweise ihre Fenster nicht zum Lüften öffnen können, gesetzlich geregelte Rauchzeiten mit dem Nachbarn vereinbaren.
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