Die Installation von Rauchmeldern ist per Gesetz dem Eigentümer einer Wohnimmobilie zugeschrieben, während die Wartung je nach Bundesland entweder dem Mieter, Vermieter oder einer dritten Partei (beispielsweise Hausmeister) obliegt. Wer für die Wartung zuständig ist, wird im Mietvertrag geregelt. Die Wartung beinhaltet die Reinigung, den Funktionstest, die Prüfung über ein freies Sichtfeld und ggf. die Änderung der Wohnraumnutzung (die die Notwendigkeit über ein weiteres Gerät nach sich ziehen kann).
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