Glossar

Rasenfläche

In Eigentumswohnanlagen können die Wohnungseigentümer durch Mehrheitsbeschluss den Nutzungszweck einer gemeinschaftlichen Rasenfläche ändern oder hierzu bestimmte Regelungen aufstellen (Hausordnung). Das gilt beispielsweise für die Nutzung als Spielfläche für Kinder oder die gemeinschaftliche Nutzung der Rasenfläche von Eigentümern/Mietern und deren Hunde. Nach § 14 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) hat der Eigentümer bzw. Mieter die Rasenfläche so zu nutzen, dass anderen Eigentümern und Bewohnern kein Nachteil daraus entsteht. So muss er beispielsweise Sorge tragen, dass der Hund die Rasenfläche nicht als Toilette verwendet, und für Schäden (Löcher im Rasen, ausgebuddelte Pflanzen) aufkommen. Ob auf der Rasenfläche Leinenzwang gilt, ergibt sich aus den jeweiligen Landeshundegesetzen.