Glossar

Rangstelle / Rangverhältnis (Grundbuch)

Die Rangstelle im Grundbuch gibt an, an welcher Stelle innerhalb der Rangordnung das Recht eines Gläubigers bedient wird. Die erste Rangstelle wird als erstes bedient, die zweite als zweites etc. Grundsätzlich bestimmt der Zeitpunkt des Antragseingangs die Rangstelle im Grundbuch. Der Notar kann dem Grundbuchamt in bestimmten Fällen auch mitteilen, welches Grundpfandrecht an welcher Rangstelle eingetragen werden soll.

Im Grundbuch sind Rechte eingetragen, welche Belastungen darstellen. Diese stehen innerhalb der Abteilungen in einer Rangfolge zueinander. Hier spricht man vom Rangverhältnis. Sind mehrere Rechte in einer Abteilung verankert, wird die Rangfolge durch die Reihenfolge der Eintragungen bestimmt. Bei Rechten, die in verschiedenen Abteilungen eingetragen sind, hat jenes Vorrang, welches zuerst eingetragen wurde. Sind zwei Rechte am selben Tag eingetragen worden, haben sie auch den gleichen Rang.