Glossar

Rangstelle

Die Rangstelle ist Teil der Rangordnung im Grundbuchrecht und bestimmt die Reihenfolge der eingetragenen Rechte. Hintergrund sind Grundschulden, die im Grundbuch einer Immobilie als Sicherungsmittel eingetragen sind – für den Fall, dass der Eigentümer die Forderungen aus den Grundschulden nicht leisten kann. Kommt es zu einer Zwangsversteigerung der Immobilie, werden die Gläubiger entsprechend ihrer Rangstelle aus dem Erlös bedient. So erhält der Gläubiger mit erster Rangstelle – soweit es der Erlös der Immobilie zulässt – den gesamten Betrag seiner Forderung. Es ist somit möglich, dass Gläubiger mit dritter oder vierter Rangstelle gar nicht mehr bedient werden.

Wer bekommt welche Rangstelle?

Nach der Grundbuchordnung (GBO) in Verbindung mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist das Grundbuchamt für die Reihenfolge der Rangstellen verantwortlich beziehungsweise muss diese nach den Regelungen der GBO vornehmen. Entscheidend ist unter anderem der Zeitpunkt für den Eingang des Antrags auf einen Grundbucheintrag beim Grundbuchamt. Hier hat das Grundbuchamt nicht nur das Datum, sondern auch Stunde und Minute des Eingangs zu vermerken.

Ferner unterscheidet man zwischen Rechten in derselben und einer anderen Abteilung. Gibt es mehrere Rechte innerhalb einer Abteilung, vermerkt der Notar in der Regel, welche Rangfolge bei der Eintragung ins Grundbuch einzuhalten ist oder ob Rechte gleichgestellt sein sollen.
Unter Einwilligung des Eigentümers der Immobilie, des zurücktretenden Rechteinhabers und des vortretenden Berechtigten ist eine Änderung der Rangordnung gemäß § 880 BGB nachträglich möglich.