Glossar

Rangfolge

Die Rangfolge oder auch Rangordnung bezeichnet die Reihenfolge, in der die im Grundbuch eingetragenen Rechte im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Eigentümers bedient werden. Mit Ausnahmen von einem Gleichrang – mindestens zwei Rechte mit gleichem Rang – erfolgt die Gläubigerentschädigung der Reihe nach: zunächst der erste Rang, dann der zweite, der dritte usw. Die Rangfolge wird für gewöhnlich nach dem Eintragungszeitpunkt bestimmt. Aus diesem Grund müssen Grundbuchämter den genauen Zeitpunkt des Antragseingangs mit Datum, Stunde und Minute dokumentieren. Da nicht selten mehrere Anträge für ein Grundstück gleichzeitig ans Grundbuchamt geschickt werden, muss der Notar ggf. die Rangfolge festlegen. Das ist insbesondere dann erforderlich, wenn ein Gläubiger ein Vorrangrecht erhält – also an erster Rangstelle eingetragen werden soll.