Die Rangbescheinigung ist ein Begriff aus dem Bankenwesen und umfasst die notarielle Bestätigung, dass einer Eintragung der Grundpfandrechte des Kreditgebers an der gewünschten Rangstelle (s. Rang) im Grundbuch nichts entgegensteht. Rangbescheinigungen sind bei allen Kreditgeschäften erforderlich, bei denen zur Absicherung des Kreditgebers Grundpfandrechte im Grundbuch eingetragen werden. Kreditinstitute stellen die Rangbescheinigung mit der späteren Grundbucheintragung gleich, sodass die Kreditauszahlung schon vor der Immobilienüberschreibung erfolgt bzw. so der Kauf vollzogen werden kann. Für eine fehlerhafte Rangbescheinigung haftet der Notar. Er muss in diesem Fall die geschädigte Bank im Nachhinein an genau der Rangstelle im Grundbuch eintragen lassen, die ursprünglich vereinbart war, und hat eventuell entstandenen Schaden zu ersetzen (§ 19 BNotO).
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