Glossar

RAN

RAN ist die Abkürzung für: Richtlinien für die Anlagen der Nebenbetriebe und ihrer Verkehrsanlagen an den Bundesautobahnen von 1971. Als sogenannte Nebenbetriebe werden im Bundesfernstraßengesetz Rastanlagen, Tankstellen und Hotels an Autobahnen bezeichnet (§ 15 FStrG) . Die Richtlinie wurde 1999 mit den „Vorläufigen Hinweisen zu den Richtlinien für Rastanlagen an Straßen bezüglich Autobahnrastanlagen“ (VHRR) außer Kraft gesetzt. Seit 2011 regeln die „Empfehlungen für Rastanlagen an Straßen“ (ERS) die Bestimmungen über die Planung und den Betrieb von Rastanlagen. Die Konzessionen für die Nebenbetriebe werden von den Landesstraßenbauverwaltungen nach den Bestimmungen der Bundesautobahn-Konzessionsabgabenverordnung (BAB-KAbgV) öffentlich ausgeschrieben und vergeben. Der Konzessionsinhaber kann den Servicebetrieb selbst betreiben oder an einen Pächter übergeben.