Glossar

Rampe

Eine Rampe ist eine leicht geneigte Fläche, die es ermöglicht, geringe Höhenunterschiede ohne Stufen zu überwinden. Rampen helfen Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Fahrzeugen wie Rollstühlen, Kinderwagen, Fahrrädern u.ä., Höhenunterschiede zu bewältigen. Ferner erleichtern sie den Transport von schweren Gegenständen, z. B. vom Boden in ein Fahrzeug oder Gebäude. Nach der Mietrechtsreform im Jahr 2001 haben Mieter das Recht auf einen barrierefreien Zugang zur Mietsache und eine barrierefreie Nutzung der Mietsache. Nach § 554a Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) dürfen Mieter die Zustimmung des Vermieters für bauliche Veränderungen wie den Einbau einer Rampe verlangen, wenn sie nur so die Mietwohnung erreichen (berechtigtes Interesse). Eine schriftliche Einwilligung ist dennoch erforderlich. Dafür kann der Vermieter aber eine Sicherung verlangen, etwa für den ordnungsgemäßen Rückbau bei Auszug. Auch ein Wohnungseigentümer muss sich die Einwilligung der übrigen Eigentümer nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) einholen, wenn er eine Rampe einbauen lassen möchte. Kann er ein berechtigtes Interesse vorweisen, müssen die übrigen Eigentümer den Einbau dulden und dürfen ihre Zustimmung nicht verweigern. In Bezug auf die Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes sind die Rechte der übrigen Eigentümer zurückzustellen. Nach Artikel 3 Grundgesetz (GG) hat der barrierefreie Zugang zur Wohnung Vorrang gegenüber dem Recht auf die Beibehaltung des optischen Erscheinungsbildes eines Hauses.