Glossar

Räumungsklage

Zieht ein Mieter nach einer ordnungsgemäßen Kündigung durch den Vermieter nicht fristgerecht aus, kann der Vermieter eine Räumungsklage anstreben. Voraussetzung für die Räumungsklage beim Amtsgericht ist, dass der Vermieter dem Mieter zunächst mit der Kündigung eine Frist und, ist er dann noch nicht ausgezogen, eine Nachfrist setzt. Sind beide Fristen verstrichen, kann der Vermieter mit der Räumungsklage einen Räumungstitel erwirken und damit eine Zwangsräumung ansetzen lassen.
Für die Klageeröffnung muss der Kläger (Vermieter) einen Gerichtskostenvorschuss leisten. Nach Zustellung der Räumungsklage hat der Mieter die Pflicht, darauf zu antworten. Tut er dies, kommt es zu einer Gerichtsverhandlung mit einem Gerichtsurteil. Unterlässt er die Antwort, kann der Vermieter ein Versäumnisurteil beantragen und die Wohnung durch einen Gerichtsvollzieher räumen lassen.