Glossar

Quorum

Der Begriff Quorum bezeichnet eine bestimmte Mehrheit von Mitgliedern eines Vereins, Verbandes oder eines sonstigen Gremiums, damit dieses beschlussfähig ist. Mit einem Quorum will man verhindern, dass Beschlüsse für die Allgemeinheit beziehungsweise alle Mitglieder gelten, die nur von einer Minderheit erlassen wurden.

Ein typisches Beispiel für ein Quorum im Immobilienbereich ist die Wohnungseigentümerversammlung, die nach § 25 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) nur dann beschlussfähig ist, wenn die anwesenden Wohnungseigentümer zusammen über mehr als 50 Prozent der Miteigentumsanteile verfügen. Die Wohnungseigentümer können jedoch hiervon abweichende Vereinbarungen treffen und etwa eine Mindestanzahl an Mitgliedern festlegen, die für eine beschlussfähige Miteigentümerversammlung ausreichen. Auch kann die Wohnungseigentümergemeinschaft verschiedene Quoren für bestimmte Beschlüsse definieren, etwa eine Drei-Viertel-Mehrheit bei baulichen Veränderungen.

Das Wohnungseigentumsgesetz sieht im Falle einer abweichenden Kostenverteilung bei Instandhaltungs- und Instandsetzungs- sowie Modernisierungsmaßnahmen ein sogenanntes doppeltes Quorum vor. Nach § 16 Abs. 4 WEG braucht es für einen solchen Beschluss eine Drei-Viertel-Mehrheit der Wohnungseigentümer sowie mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile.