Wird ein Makler mit dem Vermakeln einer Immobilie beauftragt, kann ein Alleinauftrag geschlossen werden, bei dem der Auftraggeber keine weiteren Makler beauftragen darf. Während der Verkäufer bei einem sogenannten einfachen Alleinauftrag auch selbstständig nach Käufern suchen darf, muss er beim qualifizierten Alleinauftrag ausnahmslos alle Interessen an den Makler weiterleiten.
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