Glossar

Prinzip der Entscheidungsfreiheit des Auftraggebers (Maklergeschäft)

Das Prinzip der Entscheidungsfreiheit des Auftraggebers stellt es dem Auftraggeber frei, ob er das im Maklervertrag genannte Geschäft mit dem Makler tatsächlich ausführen möchte. Das bedeutet: Ein Auftraggeber muss keinen Miet- oder Kaufvertrag für eine Immobilie eingehen, auch wenn er für deren Suche einen Makler beauftragt hat. Schließlich beinhaltet der Maklervertrag keine Abschlusspflicht.

Nach dem Prinzip der Entscheidungsfreiheit des Auftraggebers kann dieser legal absolut willkürlich handeln und sogar dann noch von den Vertragsverhandlungen zurücktreten, wenn er zum Beispiel mit dem Immobilienkäufer oder -verkäufer zur Beurkundung beim Notar ist.

Mit der Entscheidungsfreiheit des Auftraggebers geht der Makler nämlich ein hohes Risiko ein, für seinen Zeit- und Arbeitsaufwand nicht entlohnt zu werden. Daher werden zunehmend vertragliche Ergänzungen in den Vermittlungsvertrag aufgenommen oder Makler vereinbaren eine Festprovision. Das ist möglich, weil das Maklergesetz keine Auftragsannahmepflicht des Maklers kennt.